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Richtlinie DAC 7

Directiva DAC 7

Richtlinie DAC 7

Die neuen Initiativen der Europäischen Union im Bereich der Steuertransparenz haben zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung geführt.

Die neuen Entwicklungen, die sich aus der Umsetzung dieser Richtlinie ergeben, sind im Gesetz 13/2023 vom 24. Mai festgelegt, das im Staatsanzeiger vom 25. Mai 2023 veröffentlicht wurde, und umfassen unter anderem Änderungen des Allgemeinen Steuergesetzes, des Mehrwertsteuergesetzes, des Körperschaftssteuergesetzes und des Gesetzes über die Einkommensteuer von Nichtansässigen, die im Folgenden hervorgehoben werden.

Bei den Änderungen des LGT handelt es sich um die wichtigsten, da die Umsetzung des CAD 7 hauptsächlich durch dessen Änderung erfolgt, die am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft tritt, sofern nichts anderes bestimmt ist, und auf die wir ausdrücklich hinweisen werden.

-Sie regelt das System der gemeinsamen Kontrollen, bestimmte spezifische Fragen im Zusammenhang mit der Anwesenheit von Beamten aus anderen Mitgliedstaaten in Spanien und umgekehrt sowie die gleichzeitigen Prüfungen mit Wirkung vom 1. Januar 2024.

In Bezug auf das System der Anwesenheit von Beamten in Spanien und umgekehrt wird die Möglichkeit der Teilnahme an den Kontrollen durch elektronische Kommunikationsmittel anerkannt; diese Möglichkeit wird auch für gleichzeitige Prüfungen anerkannt.

Außerdem wird das System der gemeinsamen Prüfungen geregelt, wobei hervorgehoben wird, dass ein Abschlussbericht erstellt und dem Steuerpflichtigen übermittelt wird, der die Schlussfolgerungen der Prüfung enthält und der in den nachfolgenden Steuerverfahren der spanischen Steuerverwaltung berücksichtigt werden muss.

Die Informations- und Sorgfaltspflicht in Bezug auf Finanzkonten und die Verpflichtung zur Information über grenzüberschreitende Steuerplanungsmechanismen. Die verpflichteten Vermittler, die Betreiber von Plattformen, sind verpflichtet, alle interessierten Steuerzahler darüber zu informieren, dass ab dem 1. Januar 2023 Informationen über sie an die Steuerverwaltung übermittelt werden.

Was die Verpflichtungen zwischen Privatpersonen betrifft, so wird die Regelung der Informationspflicht für bestimmte Steuerplanungsmechanismen geändert, so dass eine solche Kommunikation nicht mehr möglich ist. Dies gilt für Anwälte, die unter das Berufsgeheimnis fallen.

Gleichzeitig wird ein einheitliches System für die Berichtigung von Selbstveranlagungen eingeführt. Insbesondere wird die neue Form der Berichtigung der Selbstveranlagung geregelt, die in den Steuerbereichen, in denen sie eingeführt wird, das derzeitige duale System aus ergänzender Selbstveranlagung und Antrag auf Berichtigung ersetzt. Infolgedessen muss der Steuerpflichtige nicht mehr auf eine Verwaltungsentscheidung warten, bevor er eine eingereichte Selbstveranlagung berichtigen, ergänzen oder ändern kann.
-Um die Wirksamkeit des eingeschränkten Prüfungsverfahrens zu verbessern, wird die Steuerverwaltung ermächtigt, die Geschäftsbücher ausschließlich zum Zweck der Überprüfung der Übereinstimmung dieser Informationen mit den bei der Verwaltung vorhandenen Informationen zu kontrollieren.

-Die Zuständigkeit für die Haftungserklärung wird mit dem Ziel geändert, die Zuständigkeit für die Einleitung und Abwicklung des Verfahrens zur Haftungserklärung unabhängig vom Zeitpunkt der Geltendmachung bei den Erhebungsstellen zu vereinen.

Mit der Änderung des LIVA werden in diesem Bereich die folgenden Neuerungen eingeführt. Mit Wirkung vom 1. Januar 2023;

– Die Begriffe der Wareneinfuhr werden geändert, und es werden technische Anpassungen der Steuerbemessungsgrundlage für die Einfuhr von Waren und ähnliche Vorgänge vorgenommen.

– Es werden besondere Regeln für den Ort der Erbringung von Dienstleistungen aufgestellt und die Einfuhrregelung wird geändert, insbesondere im Fall von Fernverkäufen von aus Drittländern eingeführten Waren.

Neuerungen im LIS, in der LIRNR und anderen;

En el ámbito del IS, se modifica el artículo 16 de la LIS con efectos para los períodos impositivos que se inicien a partir del 1 de enero de 2024; a fin de alinearlo con la normativa comunitaria. Este precepto regula la limitación en la deducibilidad de gastos financieros, donde se incorporan dos novedades:

– En lo relativo a la determinación del beneficio operativo a estos efectos, establece que en ningún caso formarán parte de él los ingresos, gastos o rentas que no se hubieran integrado en la base imponible del IS.

– En segundo lugar, para completar la adecuada transposición de la Directiva (UE) 2017/1852 del Consejo, de 10 de octubre de 2017, relativa a los mecanismos de resolución de litigios fiscales en la Unión Europea, se modifica la disposición adicional primera de la LIRNR y se añade una disposición transitoria tercera a la misma para regular un régimen transitorio en materia de procedimientos amistosos.

-Finalmente, también cabe destacar que introduce una disposición adicional tercera en la Ley 41/2003, de 18 de noviembre, por la que se establecen beneficios fiscales a los patrimonios protegidos de las personas con discapacidad, considerándose además, que la persona con discapacidad a cuyo beneficio se constituye el patrimonio protegido, es el titular de los bienes y derechos que integran dicho patrimonio y que las aportaciones realizadas al mismo por personas distintas a dicho titular constituyen transmisiones a este a título lucrativo.

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